Angebote nach AnFöVO NRW

Sie erleichtern den Alltag.
Ich ordne Ihr Konzept.

Sie wissen, wie Sie Menschen unterstützen möchten. Ich helfe Ihnen, Leistungen, Abläufe und Nachweise für die Anerkennung Ihres Angebots in NRW klar und zusammenhängend zu beschreiben.

Für Betreuungs- und Entlastungsangebote in NRW

Eine ältere Frau und eine kurzhaarige Alltagsbegleiterin bereiten gemeinsam Obst zu.
GEMEINSAM WEITERDENKEN

Das Angebot beginnt bei den Menschen.

Ihr AnlassUnterlagenRechtsrahmenZusammenarbeitIhr Einstieg

IHR AUSGANGSPUNKT

Was steht bei
Ihnen gerade an?

KONKRET UNTERSTÜTZEN

Diese Unterlagen
erarbeiten wir gemeinsam.

Was Sie beauftragen, halten wir vorab fest. Vorhandenes wird einbezogen und Doppelarbeit vermieden.

Anerkennungsvoraussetzung01

Leistungskonzept

Zielgruppe, Leistungen, Umfang, Kosten und Qualitätsgrundlagen werden verständlich dargestellt.

IHR BEITRAG

Sie bestimmen das Angebot, das Einsatzgebiet, Preise und Leistungsgrenzen.

Baustein und Nachweise02

Personal & Vertretung

Qualifikationen, fachliche Begleitung und Vertretungsregeln werden übersichtlich zugeordnet.

IHR BEITRAG

Sie liefern tatsächliche Qualifikationen, Zuständigkeiten und Nachweise.

Inhalt des Leistungskonzepts03

Beschwerden & Krisen

Erreichbarkeit, Rückmeldungen und der Umgang mit Krisen werden als praktische Abläufe beschrieben.

IHR BEITRAG

Sie klären die realen Ansprechpersonen und fachlich geeigneten Verfahren.

Arbeitshilfe für den Antrag04

Anlagenübersicht

Eine Liste zeigt, welche Unterlagen vorhanden sind und welche noch benötigt werden.

IHR BEITRAG

Sie beschaffen fehlende Nachweise und stimmen Anforderungen mit der zuständigen Stelle ab.

DEN RAHMEN KENNEN

Was dafür gilt.

Quellen geprüft: Oktober 2026
§ 45a SGB XI

Rahmen für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Die Anerkennung richtet sich nach Landesrecht.

EIN GEMEINSAMER WEG

Ihre Erfahrung.
Meine Unterstützung.

Beteiligung gehört dazu. Wir vereinbaren, wer welche Inhalte einbringt und die fachlichen Entscheidungen trifft.

  1. 01

    Verstehen

    Angebotsart und zuständige Anerkennungsstelle festhalten.

  2. 02

    Antworten

    Leistungen, Personal, Preise und Abläufe mit Ihnen erheben.

  3. 03

    Abstimmen

    Konzept und Nachweisliste ausarbeiten und abgleichen.

  4. 04

    Weiterarbeiten

    Trägerfreigabe und offene Anforderungen sichtbar übergeben.

Mehr zur Zusammenarbeit
Eine ältere Frau und eine kurzhaarige Alltagsbegleiterin bereiten gemeinsam Obst zu.

DAS ERGEBNIS GEHÖRT IHNEN

Gut vorbereitet.
Auch für später.

Sie erhalten die vereinbarten Dokumente als bearbeitbare Word-Dateien und als PDF. Dazu kommen ein Änderungsüberblick und Hinweise auf offene Entscheidungen.

Damit Sie nach der Übergabe eigenständig weiterarbeiten können.

PASSEND ZU IHREM VORHABEN

Ein klarer Einstieg.
Ein vereinbarter Umfang.

PAKET P02

Ihr Leistungskonzept für die Anerkennung

Ein Anbieter und ein klar abgegrenztes Angebot in NRW. Mit Erhebungsgespräch, Konzeptentwurf, vereinbarter Abstimmung und einer geordneten Nachweisliste.

Festpreis nach Erstgespräch

Umfang, Beteiligung und Korrekturrunden werden vor Beauftragung festgelegt.

Vorhaben besprechen

ERST EINMAL KLARHEIT

Der Klarblick.

Was trägt schon? Was fehlt? Und womit beginnen wir? Ein strukturierter Blick auf Ihre Unterlagen mit einem persönlichen Gespräch und schriftlichen nächsten Schritten.

790 €

Festpreis · volle Anrechnung
auf einen Folgeauftrag

Klarblick kennenlernen

KLARE ROLLEN

Was bei Ihren
Fachpersonen bleibt.

GUT ZU WISSEN

Vielleicht fragen
Sie sich gerade …

Hier finden Sie erste Antworten.
Alles Weitere klären wir persönlich.

Können wir vor der Gründung beginnen?

Ja, sobald Ihr geplantes Angebot konkret genug ist. Noch fehlende Entscheidungen und Voraussetzungen werden offen benannt.

Beantragen Sie die Anerkennung für uns?

Das Paket bereitet die vereinbarten Unterlagen vor. Einreichung und Kommunikation mit der zuständigen Stelle klären wir ausdrücklich im Auftrag.

Gilt das Konzept auch außerhalb von NRW?

Die hier beschriebene Leistung orientiert sich an NRW. In anderen Ländern müssen Anforderungen und Umfang neu geprüft werden.

Wann muss das Konzept angepasst werden?

Bei wesentlichen Änderungen der Leistungen muss das Leistungskonzept fortgeschrieben werden, bei Preisänderungen müssen die Angaben aktualisiert werden (§ 7 Absatz 2 AnFöVO NRW). Eine weitere Pflege vereinbaren wir separat.

DER ERSTE SCHRITT IST EIN GESPRÄCH

Was steht bei
Ihnen gerade an?

Ein neues Konzept, eine Rückmeldung der Aufsicht oder einfach das Gefühl, dass Ihre Unterlagen nicht mehr zusammenpassen. Erzählen Sie mir davon.

Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob und wie ich Sie unterstützen kann.

Konzept Service
info@konzeptionsservice.de

Sie sprechen direkt mit mir. Von der ersten Frage bis zur Übergabe.

Mit * markierte Felder sind erforderlich.

Bitte keine personenbezogenen Angaben zu Kindern, betreuten Menschen oder Familien übermitteln.

Ihre Anfrage wird verschlüsselt an unseren Webserver übertragen, von dort als E-Mail an info@konzeptionsservice.de weitergeleitet und auf der Website nicht gespeichert. Hinweise zum Datenschutz