Einrichtungskonzeption
Zielgruppe, pädagogischer Ansatz, Organisation, Aufnahme, Tagesstruktur und Qualitätsentwicklung werden nachvollziehbar dargestellt.
Ihre fachliche Leitung liefert das Angebot und trifft die pädagogischen Entscheidungen.

Konzeption mit Beteiligung
Jede Einrichtung hat ihren eigenen Auftrag. Gemeinsam mit Ihrer fachlichen Leitung bringe ich Konzeption, Schutz und Beteiligung in Unterlagen zusammen, die zu Ihrem Angebot passen.
Für freie Träger, Wohngruppen, Tagesgruppen und ambulante Dienste

Junge Menschen haben eine eigene Stimme.
IHR AUSGANGSPUNKT
Eine Einrichtung oder Gruppe wird neu aufgebaut.
Ihr Angebot verändert sich oder die Aufsicht hat Rückfragen.
Leistungsbeschreibung und gelebte Praxis sollen wieder zusammenpassen.
KONKRET UNTERSTÜTZEN
Was Sie beauftragen, halten wir vorab fest. Vorhandenes wird einbezogen und Doppelarbeit vermieden.
Zielgruppe, pädagogischer Ansatz, Organisation, Aufnahme, Tagesstruktur und Qualitätsentwicklung werden nachvollziehbar dargestellt.
Ihre fachliche Leitung liefert das Angebot und trifft die pädagogischen Entscheidungen.
Risikoanalyse, Verhaltensregeln, Schutzabläufe und regelmäßige Überprüfung werden aus Ihrer Praxis erarbeitet.
Mitarbeitende, junge Menschen und qualifizierte Fachpersonen werden beteiligt.
Interne und externe Ansprechwege sowie Formen der Mitwirkung werden verständlich beschrieben.
Sie benennen vorhandene Gremien und erproben die Wege mit der Zielgruppe.
Leistungsbeschreibungen, Einarbeitung sowie fachlich abgestimmte Melde- und Eskalationswege ergänzen den vereinbarten Umfang.
Träger und Fachleitung liefern Vertragsrahmen, Zuständigkeiten und freigegebene Abläufe.
DEN RAHMEN KENNEN
Für erlaubnispflichtige Einrichtungen: Vorlage der Konzeption mit dem Antrag, Gewaltschutzkonzept als Regelvoraussetzung der Betriebserlaubnis. Für ambulante Angebote gilt in NRW § 11 Landeskinderschutzgesetz.
Schutzauftrag und Vereinbarungen mit Trägern. Fachliche Gefährdungseinschätzung bleibt bei den zuständigen Fachkräften.
Vereinbarungen über Kosten und Qualitätsentwicklung ambulanter Leistungen. Für bestimmte teil- und stationäre Leistungen gelten §§ 78a ff.
In Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, auch ambulant, ist ein Kinderschutzkonzept zu entwickeln, anzuwenden und zu überprüfen oder darauf hinzuwirken; dazu gehört das Verfahren nach § 8a Absatz 4 SGB VIII.
Keine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung im Einzelfall bleibt bei Ihnen oder Ihrer Rechtsberatung.
EIN GEMEINSAMER WEG
Beteiligung gehört dazu. Wir vereinbaren, wer welche Inhalte einbringt und die fachlichen Entscheidungen trifft.
Einrichtungsform, Auftrag und fachliche Prüfrollen klären.
Leitung, Team und junge Menschen passend beteiligen.
Fachlich bestätigte Inhalte zu einem stimmigen Entwurf verbinden.
Freigabe, Einführung und Pflege mit dem Träger vereinbaren.

DAS ERGEBNIS GEHÖRT IHNEN
Sie erhalten die vereinbarten Dokumente als bearbeitbare Word-Dateien und als PDF. Dazu kommen ein Änderungsüberblick und Hinweise auf offene Entscheidungen.
Damit Sie nach der Übergabe eigenständig weiterarbeiten können.
PASSEND ZU IHREM VORHABEN
PAKET P01
Ein Standort und eine klar benannte Angebotsform. Der Umfang umfasst vereinbarte Beteiligungstermine, Ausarbeitung, Fachabstimmung und eine nachvollziehbare Übergabe.
Festpreis nach Erstgespräch
Umfang, Beteiligung und Korrekturrunden werden vor Beauftragung festgelegt.
Vorhaben besprechenERST EINMAL KLARHEIT
Was trägt schon? Was fehlt? Und womit beginnen wir? Ein strukturierter Blick auf Ihre Unterlagen mit einem persönlichen Gespräch und schriftlichen nächsten Schritten.
KLARE ROLLEN
GUT ZU WISSEN
Hier finden Sie erste Antworten.
Alles Weitere klären wir persönlich.
Die benötigte Fachmitwirkung klären wir vor der Beauftragung. Fehlt sie, wird zuerst eine passende qualifizierte Begleitung vereinbart.
Ich strukturiere die Erhebung, bündele Rückfragen, dokumentiere abgestimmte Inhalte und koordiniere die vereinbarte Ausarbeitung.
Ein gemeinsamer Rahmen kann helfen. Risiken, Räume, Zielgruppen und Zuständigkeiten müssen für jeden Standort passend erhoben werden.
Ja, mit einem auf den Dienst und seine Vereinbarungen zugeschnittenen Umfang. Ein stationäres Erlaubnismodell wird nicht einfach übertragen.
DER ERSTE SCHRITT IST EIN GESPRÄCH
Ein neues Konzept, eine Rückmeldung der Aufsicht oder einfach das Gefühl, dass Ihre Unterlagen nicht mehr zusammenpassen. Erzählen Sie mir davon.
Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob und wie ich Sie unterstützen kann.
Konzept Service
info@konzeptionsservice.de
Sie sprechen direkt mit mir. Von der ersten Frage bis zur Übergabe.