Konzeption mit Beteiligung

Ein klarer Rahmen.
Für Ihren Alltag.

Jede Einrichtung hat ihren eigenen Auftrag. Gemeinsam mit Ihrer fachlichen Leitung bringe ich Konzeption, Schutz und Beteiligung in Unterlagen zusammen, die zu Ihrem Angebot passen.

Für freie Träger, Wohngruppen, Tagesgruppen und ambulante Dienste

Zwei Jugendliche und eine Sozialpädagogin besprechen ihre Ideen an einem Tisch.
GEMEINSAM WEITERDENKEN

Junge Menschen haben eine eigene Stimme.

Ihr AnlassUnterlagenRechtsrahmenZusammenarbeitIhr Einstieg

IHR AUSGANGSPUNKT

Was steht bei
Ihnen gerade an?

KONKRET UNTERSTÜTZEN

Diese Unterlagen
erarbeiten wir gemeinsam.

Was Sie beauftragen, halten wir vorab fest. Vorhandenes wird einbezogen und Doppelarbeit vermieden.

Pflicht bei erlaubnispflichtigen Einrichtungen01

Einrichtungskonzeption

Zielgruppe, pädagogischer Ansatz, Organisation, Aufnahme, Tagesstruktur und Qualitätsentwicklung werden nachvollziehbar dargestellt.

IHR BEITRAG

Ihre fachliche Leitung liefert das Angebot und trifft die pädagogischen Entscheidungen.

In Einrichtungen zu gewährleisten, in ambulanten Angeboten zu entwickeln oder darauf hinzuwirken02

Gewaltschutzkonzept

Risikoanalyse, Verhaltensregeln, Schutzabläufe und regelmäßige Überprüfung werden aus Ihrer Praxis erarbeitet.

IHR BEITRAG

Mitarbeitende, junge Menschen und qualifizierte Fachpersonen werden beteiligt.

Anforderung nach Angebotsform03

Beteiligung & Beschwerden

Interne und externe Ansprechwege sowie Formen der Mitwirkung werden verständlich beschrieben.

IHR BEITRAG

Sie benennen vorhandene Gremien und erproben die Wege mit der Zielgruppe.

Vereinbarungsbezogen04

Leistungs- und Prozessunterlagen

Leistungsbeschreibungen, Einarbeitung sowie fachlich abgestimmte Melde- und Eskalationswege ergänzen den vereinbarten Umfang.

IHR BEITRAG

Träger und Fachleitung liefern Vertragsrahmen, Zuständigkeiten und freigegebene Abläufe.

DEN RAHMEN KENNEN

Was dafür gilt.

Quellen geprüft: Oktober 2026
§ 45 SGB VIII

Für erlaubnispflichtige Einrichtungen: Vorlage der Konzeption mit dem Antrag, Gewaltschutzkonzept als Regelvoraussetzung der Betriebserlaubnis. Für ambulante Angebote gilt in NRW § 11 Landeskinderschutzgesetz.

§ 8a Absatz 4 SGB VIII

Schutzauftrag und Vereinbarungen mit Trägern. Fachliche Gefährdungseinschätzung bleibt bei den zuständigen Fachkräften.

§ 77 SGB VIII

Vereinbarungen über Kosten und Qualitätsentwicklung ambulanter Leistungen. Für bestimmte teil- und stationäre Leistungen gelten §§ 78a ff.

§ 11 Landeskinderschutzgesetz NRW

In Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, auch ambulant, ist ein Kinderschutzkonzept zu entwickeln, anzuwenden und zu überprüfen oder darauf hinzuwirken; dazu gehört das Verfahren nach § 8a Absatz 4 SGB VIII.

EIN GEMEINSAMER WEG

Ihre Erfahrung.
Meine Unterstützung.

Beteiligung gehört dazu. Wir vereinbaren, wer welche Inhalte einbringt und die fachlichen Entscheidungen trifft.

  1. 01

    Verstehen

    Einrichtungsform, Auftrag und fachliche Prüfrollen klären.

  2. 02

    Antworten

    Leitung, Team und junge Menschen passend beteiligen.

  3. 03

    Abstimmen

    Fachlich bestätigte Inhalte zu einem stimmigen Entwurf verbinden.

  4. 04

    Weiterarbeiten

    Freigabe, Einführung und Pflege mit dem Träger vereinbaren.

Mehr zur Zusammenarbeit
Zwei Jugendliche und eine Sozialpädagogin besprechen ihre Ideen an einem Tisch.

DAS ERGEBNIS GEHÖRT IHNEN

Gut vorbereitet.
Auch für später.

Sie erhalten die vereinbarten Dokumente als bearbeitbare Word-Dateien und als PDF. Dazu kommen ein Änderungsüberblick und Hinweise auf offene Entscheidungen.

Damit Sie nach der Übergabe eigenständig weiterarbeiten können.

PASSEND ZU IHREM VORHABEN

Ein klarer Einstieg.
Ein vereinbarter Umfang.

PAKET P01

Schutz und Konzeption gemeinsam entwickeln

Ein Standort und eine klar benannte Angebotsform. Der Umfang umfasst vereinbarte Beteiligungstermine, Ausarbeitung, Fachabstimmung und eine nachvollziehbare Übergabe.

Festpreis nach Erstgespräch

Umfang, Beteiligung und Korrekturrunden werden vor Beauftragung festgelegt.

Vorhaben besprechen

ERST EINMAL KLARHEIT

Der Klarblick.

Was trägt schon? Was fehlt? Und womit beginnen wir? Ein strukturierter Blick auf Ihre Unterlagen mit einem persönlichen Gespräch und schriftlichen nächsten Schritten.

790 €

Festpreis · volle Anrechnung
auf einen Folgeauftrag

Klarblick kennenlernen

KLARE ROLLEN

Was bei Ihren
Fachpersonen bleibt.

GUT ZU WISSEN

Vielleicht fragen
Sie sich gerade …

Hier finden Sie erste Antworten.
Alles Weitere klären wir persönlich.

Kann Ihr Dienst ohne eigene Fachberatung starten?

Die benötigte Fachmitwirkung klären wir vor der Beauftragung. Fehlt sie, wird zuerst eine passende qualifizierte Begleitung vereinbart.

Was leisten Sie persönlich?

Ich strukturiere die Erhebung, bündele Rückfragen, dokumentiere abgestimmte Inhalte und koordiniere die vereinbarte Ausarbeitung.

Gilt ein Schutzkonzept für alle unsere Standorte?

Ein gemeinsamer Rahmen kann helfen. Risiken, Räume, Zielgruppen und Zuständigkeiten müssen für jeden Standort passend erhoben werden.

Ist die Begleitung auch für ambulante Dienste möglich?

Ja, mit einem auf den Dienst und seine Vereinbarungen zugeschnittenen Umfang. Ein stationäres Erlaubnismodell wird nicht einfach übertragen.

DER ERSTE SCHRITT IST EIN GESPRÄCH

Was steht bei
Ihnen gerade an?

Ein neues Konzept, eine Rückmeldung der Aufsicht oder einfach das Gefühl, dass Ihre Unterlagen nicht mehr zusammenpassen. Erzählen Sie mir davon.

Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob und wie ich Sie unterstützen kann.

Konzept Service
info@konzeptionsservice.de

Sie sprechen direkt mit mir. Von der ersten Frage bis zur Übergabe.

Mit * markierte Felder sind erforderlich.

Bitte keine personenbezogenen Angaben zu Kindern, betreuten Menschen oder Familien übermitteln.

Ihre Anfrage wird verschlüsselt an unseren Webserver übertragen, von dort als E-Mail an info@konzeptionsservice.de weitergeleitet und auf der Website nicht gespeichert. Hinweise zum Datenschutz