Teilhabe und Gewaltschutz

Schutz, der zu Ihren
Menschen passt.

Unterschiedliche Unterstützungsbedarfe brauchen verständliche Wege. Ich begleite die Ausarbeitung Ihrer Schutz- und Leistungsunterlagen gemeinsam mit Fachverantwortlichen und den Menschen, die Ihr Angebot nutzen.

Für Frühförderung, Wohnen, Tagesangebote, Dienste und Werkstätten

Drei Erwachsene, darunter eine Frau im Rollstuhl, bringen ihre Ideen gleichberechtigt ein.
GEMEINSAM WEITERDENKEN

Beteiligung muss erreichbar sein.

Ihr AnlassUnterlagenRechtsrahmenZusammenarbeitIhr Einstieg

IHR AUSGANGSPUNKT

Was steht bei
Ihnen gerade an?

KONKRET UNTERSTÜTZEN

Diese Unterlagen
erarbeiten wir gemeinsam.

Was Sie beauftragen, halten wir vorab fest. Vorhandenes wird einbezogen und Doppelarbeit vermieden.

Gesetzliche Anforderung01

Gewaltschutzkonzept

Risiken, Schutzmaßnahmen und Umsetzung werden auf Ihren Dienst oder Ihre Einrichtung zugeschnitten.

IHR BEITRAG

Fachverantwortliche und Nutzervertretung erarbeiten die Inhalte gemeinsam.

Bestandteil der Leistungsvereinbarung02

Fachkonzept (Leistungsbeschreibung)

Zielgruppe, Umfang, Qualität, Ausstattung und Personal werden nachvollziehbar beschrieben.

IHR BEITRAG

Sie legen Leistungen, Ressourcen und fachliche Ziele fest.

Baustein des Schutzkonzepts03

Zugängliche Beschwerdewege

Ansprechpersonen und Abläufe werden für die tatsächlich genutzten Kommunikationsformen aufbereitet.

IHR BEITRAG

Nutzende und Mitarbeitende prüfen, ob die Wege verständlich und erreichbar sind.

Angebotsspezifische Ergänzung04

Krisen- und Qualitätsabläufe

Fachlich freigegebene Zuständigkeiten, Einarbeitung und Überprüfung werden geordnet dokumentiert.

IHR BEITRAG

Ihre Fachleitung liefert die Standards und entscheidet über Maßnahmen.

DEN RAHMEN KENNEN

Was dafür gilt.

Quellen geprüft: Oktober 2026
§ 37a SGB IX

Geeignete Schutzmaßnahmen einschließlich eines auf Einrichtung oder Dienst zugeschnittenen und umgesetzten Gewaltschutzkonzepts.

§ 125 SGB IX

Regelt Inhalte der Leistungsvereinbarung. Die vorbereitende Beschreibung ersetzt weder Vereinbarung noch Vertragsprüfung.

§ 8 Wohn- und Teilhabegesetz NRW

Für Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, anbieterverantwortete Wohngemeinschaften, Gasteinrichtungen und Werkstätten nach dem WTG sowie für ambulante Dienste, die in Wohngemeinschaften tätig sind, auch in selbstverantworteten (die selbstverantwortete Wohngemeinschaft selbst und Servicewohnen fallen nicht darunter): Gewaltpräventionskonzept in Textform und Konzept zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen; die WTG-Behörde prüft das.

EIN GEMEINSAMER WEG

Ihre Erfahrung.
Meine Unterstützung.

Beteiligung gehört dazu. Wir vereinbaren, wer welche Inhalte einbringt und die fachlichen Entscheidungen trifft.

  1. 01

    Verstehen

    Angebotsform und Unterstützungsbedarfe gemeinsam abgrenzen.

  2. 02

    Antworten

    Fachteam und Nutzervertretung mit passenden Formaten beteiligen.

  3. 03

    Abstimmen

    Schutzmaßnahmen und Kommunikationswege dokumentieren.

  4. 04

    Weiterarbeiten

    Verständlichkeit, fachliche Freigabe und Umsetzung abstimmen.

Mehr zur Zusammenarbeit
Drei Erwachsene, darunter eine Frau im Rollstuhl, bringen ihre Ideen gleichberechtigt ein.

DAS ERGEBNIS GEHÖRT IHNEN

Gut vorbereitet.
Auch für später.

Sie erhalten die vereinbarten Dokumente als bearbeitbare Word-Dateien und als PDF. Dazu kommen ein Änderungsüberblick und Hinweise auf offene Entscheidungen.

Damit Sie nach der Übergabe eigenständig weiterarbeiten können.

PASSEND ZU IHREM VORHABEN

Ein klarer Einstieg.
Ein vereinbarter Umfang.

PAKET P01

Gewaltschutz für Ihr konkretes Angebot

Ein Dienst oder Standort mit abgestimmtem Beteiligungsformat. Sie erhalten eine organisationsbezogene Dokumentation mit Verantwortlichkeiten und nächsten Umsetzungsschritten.

Festpreis nach Erstgespräch

Umfang, Beteiligung und Korrekturrunden werden vor Beauftragung festgelegt.

Vorhaben besprechen

ERST EINMAL KLARHEIT

Der Klarblick.

Was trägt schon? Was fehlt? Und womit beginnen wir? Ein strukturierter Blick auf Ihre Unterlagen mit einem persönlichen Gespräch und schriftlichen nächsten Schritten.

790 €

Festpreis · volle Anrechnung
auf einen Folgeauftrag

Klarblick kennenlernen

KLARE ROLLEN

Was bei Ihren
Fachpersonen bleibt.

GUT ZU WISSEN

Vielleicht fragen
Sie sich gerade …

Hier finden Sie erste Antworten.
Alles Weitere klären wir persönlich.

Wie beziehen Sie eine Werkstattvertretung ein?

Das Beteiligungsformat wird mit den zuständigen Personen und der Vertretung vereinbart. Ihre Hinweise fließen nachvollziehbar in die Ausarbeitung ein.

Können Sie unsere bisherigen Unterlagen nutzen?

Ja. Wir prüfen gemeinsam, was noch zutrifft und wo das Angebot oder die gelebten Abläufe davon abweichen.

Gilt das Angebot auch für Pflegefamiliendienste?

Institutionelle Abläufe eines EGH-Fachdienstes können Teil eines eigenen Auftrags sein. Die individuelle Schutzplanung bleibt bei den Fachkräften.

Gibt es ein fertiges Standardkonzept?

Nein. Ein geordneter Rahmen hilft bei der Arbeit. Die Inhalte werden aus Ihrem Angebot und der notwendigen fachlichen Beteiligung entwickelt.

DER ERSTE SCHRITT IST EIN GESPRÄCH

Was steht bei
Ihnen gerade an?

Ein neues Konzept, eine Rückmeldung der Aufsicht oder einfach das Gefühl, dass Ihre Unterlagen nicht mehr zusammenpassen. Erzählen Sie mir davon.

Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob und wie ich Sie unterstützen kann.

Konzept Service
info@konzeptionsservice.de

Sie sprechen direkt mit mir. Von der ersten Frage bis zur Übergabe.

Mit * markierte Felder sind erforderlich.

Bitte keine personenbezogenen Angaben zu Kindern, betreuten Menschen oder Familien übermitteln.

Ihre Anfrage wird verschlüsselt an unseren Webserver übertragen, von dort als E-Mail an info@konzeptionsservice.de weitergeleitet und auf der Website nicht gespeichert. Hinweise zum Datenschutz