Gewaltschutzkonzept
Risiken, Schutzmaßnahmen und Umsetzung werden auf Ihren Dienst oder Ihre Einrichtung zugeschnitten.
Fachverantwortliche und Nutzervertretung erarbeiten die Inhalte gemeinsam.

Teilhabe und Gewaltschutz
Unterschiedliche Unterstützungsbedarfe brauchen verständliche Wege. Ich begleite die Ausarbeitung Ihrer Schutz- und Leistungsunterlagen gemeinsam mit Fachverantwortlichen und den Menschen, die Ihr Angebot nutzen.
Für Frühförderung, Wohnen, Tagesangebote, Dienste und Werkstätten

Beteiligung muss erreichbar sein.
IHR AUSGANGSPUNKT
Ein Angebot wird neu aufgebaut oder weiterentwickelt.
Ihr Gewaltschutzkonzept soll überprüft werden.
Sie bereiten Leistungsunterlagen oder die Abstimmung mit dem Träger vor.
KONKRET UNTERSTÜTZEN
Was Sie beauftragen, halten wir vorab fest. Vorhandenes wird einbezogen und Doppelarbeit vermieden.
Risiken, Schutzmaßnahmen und Umsetzung werden auf Ihren Dienst oder Ihre Einrichtung zugeschnitten.
Fachverantwortliche und Nutzervertretung erarbeiten die Inhalte gemeinsam.
Zielgruppe, Umfang, Qualität, Ausstattung und Personal werden nachvollziehbar beschrieben.
Sie legen Leistungen, Ressourcen und fachliche Ziele fest.
Ansprechpersonen und Abläufe werden für die tatsächlich genutzten Kommunikationsformen aufbereitet.
Nutzende und Mitarbeitende prüfen, ob die Wege verständlich und erreichbar sind.
Fachlich freigegebene Zuständigkeiten, Einarbeitung und Überprüfung werden geordnet dokumentiert.
Ihre Fachleitung liefert die Standards und entscheidet über Maßnahmen.
DEN RAHMEN KENNEN
Geeignete Schutzmaßnahmen einschließlich eines auf Einrichtung oder Dienst zugeschnittenen und umgesetzten Gewaltschutzkonzepts.
Regelt Inhalte der Leistungsvereinbarung. Die vorbereitende Beschreibung ersetzt weder Vereinbarung noch Vertragsprüfung.
Zusätzliche Anforderungen gelten, wenn die Einrichtung tatsächlich unter die Erlaubnispflicht fällt. Eine minderjährige Zielgruppe allein genügt dafür nicht.
Für Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, anbieterverantwortete Wohngemeinschaften, Gasteinrichtungen und Werkstätten nach dem WTG sowie für ambulante Dienste, die in Wohngemeinschaften tätig sind, auch in selbstverantworteten (die selbstverantwortete Wohngemeinschaft selbst und Servicewohnen fallen nicht darunter): Gewaltpräventionskonzept in Textform und Konzept zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen; die WTG-Behörde prüft das.
Keine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung im Einzelfall bleibt bei Ihnen oder Ihrer Rechtsberatung.
EIN GEMEINSAMER WEG
Beteiligung gehört dazu. Wir vereinbaren, wer welche Inhalte einbringt und die fachlichen Entscheidungen trifft.
Angebotsform und Unterstützungsbedarfe gemeinsam abgrenzen.
Fachteam und Nutzervertretung mit passenden Formaten beteiligen.
Schutzmaßnahmen und Kommunikationswege dokumentieren.
Verständlichkeit, fachliche Freigabe und Umsetzung abstimmen.

DAS ERGEBNIS GEHÖRT IHNEN
Sie erhalten die vereinbarten Dokumente als bearbeitbare Word-Dateien und als PDF. Dazu kommen ein Änderungsüberblick und Hinweise auf offene Entscheidungen.
Damit Sie nach der Übergabe eigenständig weiterarbeiten können.
PASSEND ZU IHREM VORHABEN
PAKET P01
Ein Dienst oder Standort mit abgestimmtem Beteiligungsformat. Sie erhalten eine organisationsbezogene Dokumentation mit Verantwortlichkeiten und nächsten Umsetzungsschritten.
Festpreis nach Erstgespräch
Umfang, Beteiligung und Korrekturrunden werden vor Beauftragung festgelegt.
Vorhaben besprechenERST EINMAL KLARHEIT
Was trägt schon? Was fehlt? Und womit beginnen wir? Ein strukturierter Blick auf Ihre Unterlagen mit einem persönlichen Gespräch und schriftlichen nächsten Schritten.
KLARE ROLLEN
GUT ZU WISSEN
Hier finden Sie erste Antworten.
Alles Weitere klären wir persönlich.
Das Beteiligungsformat wird mit den zuständigen Personen und der Vertretung vereinbart. Ihre Hinweise fließen nachvollziehbar in die Ausarbeitung ein.
Ja. Wir prüfen gemeinsam, was noch zutrifft und wo das Angebot oder die gelebten Abläufe davon abweichen.
Institutionelle Abläufe eines EGH-Fachdienstes können Teil eines eigenen Auftrags sein. Die individuelle Schutzplanung bleibt bei den Fachkräften.
Nein. Ein geordneter Rahmen hilft bei der Arbeit. Die Inhalte werden aus Ihrem Angebot und der notwendigen fachlichen Beteiligung entwickelt.
DER ERSTE SCHRITT IST EIN GESPRÄCH
Ein neues Konzept, eine Rückmeldung der Aufsicht oder einfach das Gefühl, dass Ihre Unterlagen nicht mehr zusammenpassen. Erzählen Sie mir davon.
Im unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob und wie ich Sie unterstützen kann.
Konzept Service
info@konzeptionsservice.de
Sie sprechen direkt mit mir. Von der ersten Frage bis zur Übergabe.